2010-11-25: Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma), § 3 (Gegenstand des Unternehmens), § 4 (Stammkapital und Stammeinlage) und § 10 (Bekanntmachungen) und mit ihr die Änderung der Firma und die Ergänzung des Unternehmensgegenstands beschlossen. Neue Firma: Sigla Finanz- und Wirtschaftstreuhand GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen für eigene Rechnung sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Die Geschäftstätigkeit erstreckt sich nur auf solche Geschäfte, die für eine besondere gesetzliche Erlaubnis oder Zulassung nicht erforderlich ist. Gegenstand der Gesellschaft ist ferner das treuhänderische Halten von Beteiligungen und anderen Finanzanlagen für Dritte, soweit hierzu eine besondere gesetzliche Erlaubnis nicht erforderlich ist. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.08.2010 mit der Sigla Finanz- und Wirtschaftstreuhand GmbH mit Sitz in Syke (Amtsgericht Walsrode HRB 110047) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.