2015-03-23: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25. Februar 2015. Geschäftsanschrift: Danziger Str. 20, 41564 Kaarst. Gegenstand: Handel mit Waren aller Art, soweit nicht genehmigungspflichtig, insbesondere mit Bekleidungen (wie z.B. Brautkleider, Abendkleider, Handschuhe, Kopfbedeckungen), Schuh-, Schmuck- und Juwelierwaren sowie Design, Programmierung und Betrieb von Homepages und Internetseiten für Dritte und für eigene Zwecke. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Czmok, Raluca, Kaarst, *11.11.1980, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Czmok, Alexander Björn, Kaarst, *22.07.1979. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Czmok, Alexander Björn, Kaarst, *22.07.1979 unter der Firma Taubenweiß Inh. Alexander Czmok e.K. in Kaarst (Amtsgericht Neuss HRA 7393) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 25. Februar 2015. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:
2015-04-02: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 31. März 2015 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.