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Taverna Italiana GmbH

Pizzeria, Cucina con Pizzeria, Holzofenpizza..., Dolci, Holzofen
Adresse / Anfahrt
Ledererzeile 31b
83512 Wasserburg a. Inn
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2016-12-16:
Inn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.12.2016. Geschäftsanschrift: Ledererzeile 31 b, 83512 Wasserburg a. Inn. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb einer Pizzeria. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Fusaro, Gianluca, Wasserburg a. Inn, *07.03.1976; Fusaro, Alessandra, Wasserburg a. Inn, *05.10.1978, jeweils vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-09-05:
Inn. Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung des Vermögens des einzelkaufmännischen Unternehmens "Fusaro Taverna Italiana Pizzeria e.K." mit dem Sitz in Wasserburg a. Inn (Amtsgericht Traunstein HRA 12457 und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 25.100,00 EUR. Der "Fusaro Taverna Italiana Pizzeria e.K." mit dem Sitz in Wasserburg a. Inn (Amtsgericht Traunstein 12457) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung sowie der Erklärung des Inhabers des einzelkaufmännischen Unternehmen, jeweils vom selben Tage, mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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