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Taxi Salzer GmbH

Lokaler Dienstleister, Kurzzeitiges, Großköllnbach..., Krankenfahrten, Flughafentransfer, Landkreis Dingolfing-Landau, Taxikosten, Fahrgästen
Adresse / Anfahrt
Zwischen den Bächen 2
94405 Landau a.d.Isar
2x Adresse:

Dendlstraße 25b
94431 Pilsting


Straubinger Straße 7
94405 Landau a.d.Isar


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2019-12-10:
d.Isar. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.12.2019. Geschäftsanschrift: Straubinger Straße 7, 94405 Landau a.d.Isar. Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma: 94431 Pilsting, Großköllnbach, Geschäftsanschrift: Dendlstraße 25 b, 94431 Pilsting. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb eines Taxi- und Mietwagenunternehmens, Krankentransport, Personen- und Schülerbeförderung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Salzer, Christian, Pilsting, *24.01.1970, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-08-20:
d.Isar. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsvertrag vom 13.08.2020 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.08.2020 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 13.08.2020 Teile des Vermögens von der Frey und Salzer Reise GmbH (nun: Frey Reisen GmbH) mit dem Sitz in Pilsting (Amtsgericht Landshut HRB 1594) übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.