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TeachBeyond Deutschland gGmbH
79540 LörrachDE
1x Adresse:
Tonwerke-Straße 8
79400 Kandern
Tonwerke-Straße 8
79400 Kandern
6x HR-Bekanntmachungen:
2017-05-18:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.04.2017 mit Änderung vom 10.05.2017. Geschäftsanschrift: Tonwerkestraße 8, 79400 Kandern. Gegenstand: Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Bildung und Erziehung, der Religion, der Jugendhilfe, des Wohlfahrtswesens sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb von Kindergärten, Kindertagesstätten, Bildungseinrichtungen sowie Hilfestellung und Zusammenarbeit mit Bildungseinrichtungen zur Vorbereitung, Verwirklichung und Unterstützung einer an christlichen Werten ausgerichteten Bildung und Erziehung. Er wird ergänzend verwirklicht durch Maßnahmen und Veranstaltungen, welche die Verwirklichung dieser Zwecke unterstützen, wie Informationsveranstaltungen, Förderung sportlicher Übungen und Leistungen, Schulbegleitung und Erwachsenenbildung. Die Gesellschaft darf andere Einrichtungen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen oder sich daran beteiligen oder diese gründen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Becker, Markus Karl Oliver, Lörrach, *26.08.1969; Moll, Frank Helmut Stephan, Kandern, *23.06.1969, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-08-22:
Nicht mehr Geschäftsführer: Moll, Frank Helmut Stephan, Kandern, *23.06.1969.
2018-10-29:
Die Gesellschafterversammlung vom 05.10.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Bildung und Erziehung, der Religion & der Jugendhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb von Kindergärten, Kindertagesstätten, Bildungseinrichtungen sowie Hilfestellung und Zusammenarbeit mit Bildungseinrichtungen zur Vorbereitung, Verwirklichung und Unterstützung einer an christlichen Werten ausgerichteten Bildung und Erziehung. Er wird ergänzend verwirklicht durch Maßnahmen und Veranstaltungen, Freizeiten und Seminare, welche die Verwirklichung dieser Zwecke unterstützen, wie Informationsveranstaltungen, Förderung sportlicher Übungen und Leistunge, Schulbegleitung, Jugend- und Kinderfreizeiten und Erwachsenenbildung. Die Gesellschaft darf andere Einrichtungen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen oder sich daran beteiligen oder diese gründen. Die Gesellschaft darf Immobilien erwerben und diese zur Verwirklichung der Zwecke verwenden. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Angemessener Aufwendungsersatz an Hilfspersonen der Gesellschaft oder Tätigkeitsvergütungen sind, soweit vor- bzw. nachstehende Voraussetzungen erfüllt und gemeinnützigkeitsrechtliche Vorschriften eingehalten sind, zulässig. Über die Vergabe von Förder- und Betriebsmitteln entscheidet die Geschäftsführung. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Fördermitteln besteht nicht. Zuwendungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke dürfen nur im Rahmen des Satzungszwecks un der gesetzlichen Voraussetzungen erfolgen. Die Gesellschafter erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln der Gesellschaft. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstige Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
2019-09-30:
Die Gesellschafterversammlung vom 03.05.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 (Firma, Sitz) und Ziffer 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Firma geändert; nun: TeachBeyond Deutschland gGmbH. Gegenstand geändert; nun: Die Gesellschafrt verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Ausschließliche und unmittelbare Zwecke der Gesellschaft ist die Förderung der Bildung und Erziehung, der Religion un der Jugendhilfe. Erreicht wird dies durch die Verwirklichung einer ganzheitlichen an christlichen Werten ausgerichteten Bildung und Erziehung im Rahmen der formellen Bildung, also der Unterstützung von bzw. Zusammenarbeit mit bestehenden christlichen Bildungseinrichtungen sowie im Rahmen der Neugründung und des Betriebs von Bildungseinrichtungen wie Kindertagesstätten, Kindergärten oder Schulen. Maßnahmen der informellen Bildung, die dieser Bestimmung dienen und die durch die Gesellschaft forciert werden, gehen damit einher. Dies sind Freizeiten, erlebnispädagogische Angebote, Interkulturelle Begegnungen, Seminare, Workshops, Beratungsdienstleistungen und Persönlichkeitsentwicklung für Kinder und Jugendliche sowie Erwachsene. Die Gesellschaft darf andere Einrichtungen gliecher oder ähnlicher Art übernehmen, sich daran beteiligen oder gründen. Die Gesellschaft erwirbt, pachtet oder mietet Immobilien nur insofern diese zur Verwirklichung der Zwecke verwendet werden. Die Mittel der Gesellschaft düßrfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Angemessener Aufwendungsersatz an Hilfspersonen der Gesellschaft oder Tätigkeitsvergütungen sind, soweit vor- bzw. nachstehende Voraussetzungen erfüllt und gemeinnützigkeitsrechtliche Vorschriften eingehalten sind, zulässig. Über die Vergabe von Förder- und Betriebsmitteln entscheidet die Geschäftsführung. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Fördermitteln besteht nicht. Zuwendungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke dürfen nur im Rahmen des Satzungszwecks und der gesetzlichen Voraussetzungen erfolgen. Die Gesellschafter erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln der Gesellschaft. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Nicht mehr Geschäftsführer: Becker, Markus Karl Oliver, Lörrach, *26.08.1969. Bestellt als Geschäftsführer: Winter, Falk Thomas, Lörrach, *24.05.1977, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Becker, Markus Karl Oliver, Lörrach, *26.08.1969.
2020-06-09:
Nicht mehr Geschäftsführer: Winter, Falk Thomas, Lörrach, *24.05.1977. Bestellt als Geschäftsführer: Zschämisch, Wolfgang, Weil am Rhein, *09.11.1958. Prokura erloschen: Becker, Markus Karl Oliver, Lörrach, *26.08.1969. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Winter, Falk Thomas, Lörrach, *24.05.1977.
2022-01-19:
Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 (Firma, Sitz), Ziffer 2 (Gegenstand des Unternehmens), Ziffer 5 (Gesellschafterbeschlüsse), Ziffer 7 (Auflösung der Gesellschaft) und die Änderung der Nummerierung beschlossen. Sitz verlegt; nun: Lörrach. Neue Geschäftsanschrift: Weiler Straße 21, 79540 Lörrach. Gegenstand geändert; nun: 2.2 Ausschließliche und unmittelbare Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung der Bildung und Erziehung, der Religion und der Jugendhilfe. Erreicht wird dies durch die Verwirklichung einer ganzheitlichen an christlichen Werten ausgerichteten Bildung und Erziehung im Rahmen der formellen Bildung, also durch Unterstützung von und Zusammenarbeit mit bestehenden Bildungseinrichtungen im In- und Ausland sowie durch Neugründung und Betrieb von Bildungseinrichtungen wie Kindertagesstätten, Kindergärten, Schulen oder Einrichtungen höherer Bildung. Im Bereich der non-formellen Bildung dienen der Erreichung dieser Zwecke Maßnahmen wie Freizeiten, erlebnispädagogische Angebote, interkulturelle Begegnungen, Seminare, Workshops für alle Altersgruppen sowie Beratungsdienstleistungen. Ergänzung und Unterstützung der o.g. Maßnahmen geschieht durch die Verbreitung von christlicher Literatur, Fachliteratur, Musik und Videomaterial sowie durch die Veranstaltung und Vermittlung christlicher Konzerte. Prokura erloschen: Winter, Falk Thomas, Lörrach, *24.05.1977.
2017-05-18:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.04.2017 mit Änderung vom 10.05.2017. Geschäftsanschrift: Tonwerkestraße 8, 79400 Kandern. Gegenstand: Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Bildung und Erziehung, der Religion, der Jugendhilfe, des Wohlfahrtswesens sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb von Kindergärten, Kindertagesstätten, Bildungseinrichtungen sowie Hilfestellung und Zusammenarbeit mit Bildungseinrichtungen zur Vorbereitung, Verwirklichung und Unterstützung einer an christlichen Werten ausgerichteten Bildung und Erziehung. Er wird ergänzend verwirklicht durch Maßnahmen und Veranstaltungen, welche die Verwirklichung dieser Zwecke unterstützen, wie Informationsveranstaltungen, Förderung sportlicher Übungen und Leistungen, Schulbegleitung und Erwachsenenbildung. Die Gesellschaft darf andere Einrichtungen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen oder sich daran beteiligen oder diese gründen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Becker, Markus Karl Oliver, Lörrach, *26.08.1969; Moll, Frank Helmut Stephan, Kandern, *23.06.1969, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-08-22:
Nicht mehr Geschäftsführer: Moll, Frank Helmut Stephan, Kandern, *23.06.1969.
2018-10-29:
Die Gesellschafterversammlung vom 05.10.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Bildung und Erziehung, der Religion & der Jugendhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb von Kindergärten, Kindertagesstätten, Bildungseinrichtungen sowie Hilfestellung und Zusammenarbeit mit Bildungseinrichtungen zur Vorbereitung, Verwirklichung und Unterstützung einer an christlichen Werten ausgerichteten Bildung und Erziehung. Er wird ergänzend verwirklicht durch Maßnahmen und Veranstaltungen, Freizeiten und Seminare, welche die Verwirklichung dieser Zwecke unterstützen, wie Informationsveranstaltungen, Förderung sportlicher Übungen und Leistunge, Schulbegleitung, Jugend- und Kinderfreizeiten und Erwachsenenbildung. Die Gesellschaft darf andere Einrichtungen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen oder sich daran beteiligen oder diese gründen. Die Gesellschaft darf Immobilien erwerben und diese zur Verwirklichung der Zwecke verwenden. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Angemessener Aufwendungsersatz an Hilfspersonen der Gesellschaft oder Tätigkeitsvergütungen sind, soweit vor- bzw. nachstehende Voraussetzungen erfüllt und gemeinnützigkeitsrechtliche Vorschriften eingehalten sind, zulässig. Über die Vergabe von Förder- und Betriebsmitteln entscheidet die Geschäftsführung. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Fördermitteln besteht nicht. Zuwendungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke dürfen nur im Rahmen des Satzungszwecks un der gesetzlichen Voraussetzungen erfolgen. Die Gesellschafter erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln der Gesellschaft. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstige Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
2019-09-30:
Die Gesellschafterversammlung vom 03.05.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 (Firma, Sitz) und Ziffer 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Firma geändert; nun: TeachBeyond Deutschland gGmbH. Gegenstand geändert; nun: Die Gesellschafrt verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Ausschließliche und unmittelbare Zwecke der Gesellschaft ist die Förderung der Bildung und Erziehung, der Religion un der Jugendhilfe. Erreicht wird dies durch die Verwirklichung einer ganzheitlichen an christlichen Werten ausgerichteten Bildung und Erziehung im Rahmen der formellen Bildung, also der Unterstützung von bzw. Zusammenarbeit mit bestehenden christlichen Bildungseinrichtungen sowie im Rahmen der Neugründung und des Betriebs von Bildungseinrichtungen wie Kindertagesstätten, Kindergärten oder Schulen. Maßnahmen der informellen Bildung, die dieser Bestimmung dienen und die durch die Gesellschaft forciert werden, gehen damit einher. Dies sind Freizeiten, erlebnispädagogische Angebote, Interkulturelle Begegnungen, Seminare, Workshops, Beratungsdienstleistungen und Persönlichkeitsentwicklung für Kinder und Jugendliche sowie Erwachsene. Die Gesellschaft darf andere Einrichtungen gliecher oder ähnlicher Art übernehmen, sich daran beteiligen oder gründen. Die Gesellschaft erwirbt, pachtet oder mietet Immobilien nur insofern diese zur Verwirklichung der Zwecke verwendet werden. Die Mittel der Gesellschaft düßrfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Angemessener Aufwendungsersatz an Hilfspersonen der Gesellschaft oder Tätigkeitsvergütungen sind, soweit vor- bzw. nachstehende Voraussetzungen erfüllt und gemeinnützigkeitsrechtliche Vorschriften eingehalten sind, zulässig. Über die Vergabe von Förder- und Betriebsmitteln entscheidet die Geschäftsführung. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Fördermitteln besteht nicht. Zuwendungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke dürfen nur im Rahmen des Satzungszwecks und der gesetzlichen Voraussetzungen erfolgen. Die Gesellschafter erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln der Gesellschaft. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Nicht mehr Geschäftsführer: Becker, Markus Karl Oliver, Lörrach, *26.08.1969. Bestellt als Geschäftsführer: Winter, Falk Thomas, Lörrach, *24.05.1977, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Becker, Markus Karl Oliver, Lörrach, *26.08.1969.
2020-06-09:
Nicht mehr Geschäftsführer: Winter, Falk Thomas, Lörrach, *24.05.1977. Bestellt als Geschäftsführer: Zschämisch, Wolfgang, Weil am Rhein, *09.11.1958. Prokura erloschen: Becker, Markus Karl Oliver, Lörrach, *26.08.1969. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Winter, Falk Thomas, Lörrach, *24.05.1977.
2022-01-19:
Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 (Firma, Sitz), Ziffer 2 (Gegenstand des Unternehmens), Ziffer 5 (Gesellschafterbeschlüsse), Ziffer 7 (Auflösung der Gesellschaft) und die Änderung der Nummerierung beschlossen. Sitz verlegt; nun: Lörrach. Neue Geschäftsanschrift: Weiler Straße 21, 79540 Lörrach. Gegenstand geändert; nun: 2.2 Ausschließliche und unmittelbare Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung der Bildung und Erziehung, der Religion und der Jugendhilfe. Erreicht wird dies durch die Verwirklichung einer ganzheitlichen an christlichen Werten ausgerichteten Bildung und Erziehung im Rahmen der formellen Bildung, also durch Unterstützung von und Zusammenarbeit mit bestehenden Bildungseinrichtungen im In- und Ausland sowie durch Neugründung und Betrieb von Bildungseinrichtungen wie Kindertagesstätten, Kindergärten, Schulen oder Einrichtungen höherer Bildung. Im Bereich der non-formellen Bildung dienen der Erreichung dieser Zwecke Maßnahmen wie Freizeiten, erlebnispädagogische Angebote, interkulturelle Begegnungen, Seminare, Workshops für alle Altersgruppen sowie Beratungsdienstleistungen. Ergänzung und Unterstützung der o.g. Maßnahmen geschieht durch die Verbreitung von christlicher Literatur, Fachliteratur, Musik und Videomaterial sowie durch die Veranstaltung und Vermittlung christlicher Konzerte. Prokura erloschen: Winter, Falk Thomas, Lörrach, *24.05.1977.