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Team Eichinger GmbH

Maler, Gosberg, Innenraumgestaltung..., Wandgestaltungen, Verputzarbeiten, Dekorative, Lackierer
Adresse / Anfahrt
Am Hirtenbach 29
91361 Pinzberg
Kontakt
9 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 9 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-08-28:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.07.2021. Geschäftsanschrift: Am Hirtenbach 29, 91361 Pinzberg. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines handwerklichen Malergeschäfts. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Eichinger, Daniel, Pinzberg, *08.03.1987, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-10-27:
Die Gesellschafterversammlung vom 11.10.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung der Daniel Eichinger e.K. mit dem Sitz in Pinzberg aus dem Vermögen des Eichinger Daniel, Pinzberg, *08.03.1987, und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 11.10.2021 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.10.2021 das unter der Firma Daniel Eichinger e.K. mit dem Sitz in Pinzberg betriebene Unternehmen von dem Einzelkaufmann Eichinger, Daniel, Pinzberg, *08.03.1987, übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.