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Team Unkrig GmbH & Co. KG

Sanitär, Unternehmensdienste, Heizungsinstallationsarbeiten..., SHK, Anlagenmechaniker, Hausverwaltungen, Heizungswartung, Kundendienstmonteur, Wohnraumlüftung, Heizungsbau, Solewärmepumpe, Luftwärmepumpe
Adresse / Anfahrt
Werner-Heisenberg-Straße 2
46446 Emmerich am Rhein
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-06-25:
(die Durchführung sämtlicher Arbeiten im Heizungs- und Lüftungsbau, von sanitären Anlagen sowie in der Klimatechnk, ferner der Handel mit artverwandten Produkten sowie alle sonstigen Geschäfte die dem Gesellschaftszweck dienen). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Werner-Heisenberg-Straße 2, 46446 Emmerich am Rhein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Unkrig Verwaltungs GmbH, Emmerich am Rhein (Amtsgericht Kleve HRB 16597).

2020-11-30:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 11.09.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafter vom 11.09.2020 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Unkrig, Andreas, Emmerich am Rhein, unter der Firma Sanitär + Heizung Andreas Unkrig e.K. in Emmerich am Rhein (Amtsgericht Kleve, HRA 4897) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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