2012-09-17: (Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Tankstelle, einer Kfz-Vertragswerkstatt nebst Waschplätzen und damit zusammenhängende Tätigkeiten nebst aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Eine Tätigkeit nach § 34c GewO wird nicht ausgeübt.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Heidtorstr. 34 - 36, 31547 Rehburg-Loccum. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Volger Geschäftsführungs GmbH, Rehburg-Loccum (Amtsgericht Walsrode 8 AR 681/12), vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Einzelprokura: Volger, Heinrich, Rehburg-Loccum, *05.03.1949; Volger, Kerstin, Rehburg-Loccum, *25.03.1971.
2012-12-28: Geschäftsanschrift: Heidtorstr. 36, 31547 Rehburg-Loccum. Registernummer von Amts wegen berichtigt: Persönlich haftender Gesellschafter: Volger Geschäftsführungs GmbH, Rehburg-Loccum (Amtsgericht Walsrode HRB 203926), vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 09.10.2012 mit Ergänzung vom 11.12.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammmlung vom 09.10.2012 / 17.12.2012 Unternehmensteile des von dem Einzelkaufmann Heinrich Volger, Rehburg-Loccum, *05.03.1949 unter der Firma TEAM VOLGER Kraftfahrzeugmeisterbetrieb, Inh. Heinrich Volger in Rehburg-Loccum (Amtsgericht Walsrode HRA 100529) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 20.12.2012 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.