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Team Zambon Steuerberatungsgesellschaft mbH

Mandanten-Rechnungswesen, StBG, Steuerliche..., Platzhalterinhalt, Berufsgesellschaft, Mandanten-Rechnungswesens, Pensionäre und Rentner, Unternehmensformen, Sparer, MStV
Adresse / Anfahrt
Winsener Straße 38
21271 Hanstedt
Kontakt
20 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 20 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2018-05-23:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.09.2017 mit Änderung vom 11.05.2018. Geschäftsanschrift: Auf dem Wittenberg 43, 21218 Seevetal. Gegenstand: Der Bau und der Vertrieb von Immobilien sowie Vermietung von Immobilien aller Art. Stammkapital: 25.500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bußmann, Nicolas, Hamburg, *22.04.1980, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-02-13:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Lüneburg beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 beschlossen. Sitz verlegt, nun: Lüneburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Dorette-von-Stern-Str. 10, 21337 Lüneburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Bußmann, Nicolas, Hamburg, *22.04.1980. Bestellt als Geschäftsführer: Zambon, André, Hanstedt, *18.08.1966.

2020-04-01:
Die Gesellschafterversammlung vom 11.03.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages insgesamt und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: livinX - Steuerberatungsgesellschaft mbH. Die für Steuerberater zulässigen Tätigkeiten nach §§ 33 und 57 Abs. 3 StBerG. Ausgeschlossen sind die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbaren Tätigkeiten. Dies sind insbesondere gewerbliche Tätigkeiten . Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Dieser muss Steuerberater sein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Steuerberater oder durch einen Steuerberater mit dem Recht zur gemeinschaftlichen Vertretung mit einem Vorstandsmitglied, einem Geschäftsführer oder einem Partner im Sinne des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes (PartGG), der nicht Steuerberater ist, gemeinsam vertreten.

2021-11-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 06.10.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Geschäftsanschrift beschlossen. Neue Geschäftsanschrift: Winsener Straße 38, 21271 Hanstedt.

2022-04-12:
Die Gesellschafterversammlung vom 28.02.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Shabani Real Estate Construction & Investment GmbH (Amtsgericht Lüneburg HRB 204587) beschlossen. Geändert, nun: 50.500,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.02.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.02.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.02.2022 mit der Shabani Real Estate Construction & Investment GmbH mit Sitz in Lüneburg (Amtsgericht Lüneburg HRB 204587) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.