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TeamProQ GmbH

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Essener Straße 100
04357 Leipzig
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mind. 6 Mitarbeiter
Gründung 2013
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2013-04-11:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.03.2013. Geschäftsanschrift: Schorlemmerstraße 1, 04155 Leipzig. Gegenstand des Unternehmens: - die Beteiligung an Handelsgesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften; - die Entwicklung, der Vertrieb, der Support und der Betrieb der Cloudanwendung TeamProQ sowie deren OEM Varianten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Klemm, Christoph, Leipzig, *22.07.1977, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-01-30:
Bestellt: Geschäftsführer: Hoffmann, Marco, Belgershain, *31.05.1973, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-01-30:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Klemm, Christoph, Leipzig, *22.07.1977. Bestellt: Geschäftsführer: Hoffmann, Uta, Belgershain, *13.06.1972, einzelvertretungsberechtigt.

2015-02-16:
Änderung der Geschäftsanschrift: Essener Straße 100, 04357 Leipzig.

2015-11-02:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hoffmann, Marco, Belgershain, *31.05.1973.

2020-10-08:
Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.09.2020 mit der Real Estate Pilot AG mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRB 37721) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2020-11-11:
Die Verschmelzung wurde am 15.10.2020 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.

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