2010-09-01: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.05.2010. Entstanden durch Ausgliederung aus dem Vermögen der TeamWiSE Holding GmbH (vormals firmierend unter TeamWiSE Gesellschaft für Softwaretechnik mbH) mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HRB 4482) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 28.05.2010 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage. Die Ausgliederung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 09.08.2010 wirksam geworden. Geschäftsanschrift: Prinzenstraße 1, 41065 Mönchengladbach. Gegenstand: die Entwicklung und Anpassung von Infrastruktur, die den Software-Entwicklungsprozess unterstützt oder ermöglicht, die Beratung, Schulung, Erstellung von Handbüchern und Schulungsunterlagen hierzu; der Verkauf und die Wartung der erstellten sowie zum gleichen Zweck erworbener Produkte nebst Unterstützung, Schulung und Beratung beim Einsatz derselben. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Graave, Henricus Johannes Maria - gen. Harry, Mönchengladbach, *09.06.1959, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der TeamWiSE Holding GmbH (vormals firmierend unter TeamWiSE Gesellschaft für Softwaretechnik mbH) mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HRB 4482) als herrschendem Unternehmen ist am 28.05.2010 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen, dem die Gesellschafterversammlung vom selben Tage zugestimmt hat. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2012-12-11: Die Gesellschafterversammlung vom 30.11.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Geschäftsjahr) beschlossen.