2008-02-05: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.11.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.11.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der BECKERWERK FULDA Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Bronnzell (AG Fulda, HRB 156) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2009-12-01: Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Bergmann, Christian, Düsseldorf, *13.07.1970.
2018-10-30: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.10.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.10.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der 5 CUPS and some sugar GmbH mit Sitz in Berlin verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.