2014-01-07: Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 22.02.2001 mit der Linde Aktiengesellschaft mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 169850, ursprünglich Wiesbaden, Amtsgericht Wiesbaden HRB 10000) ist durch Aufhebung zum 31.12.2013 beendet.
2014-04-15: Der Gewinnabführungsvertrag vom 22.02.2001 mit der Linde Aktiengesellschaft mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 169850, ursprünglich Wiesbaden, Amtsgericht Wiesbaden HRB 10000) ist durch Aufhebung zum 31.12.2013 beendet.
2014-11-13: Die Gesellschaft hat am 16.10.2014 mit der Commercium Immobilien- und Beteiligungs-GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 168804) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 30.10.2014 zugestimmt.
2018-03-06: Die Gesellschafterversammlung vom 23.02.2018 hat die Änderung des § 3 (Gesellschaftsdauer, Geschäftsjahr) der Satzung beschlossen.
2018-04-28: Der Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag vom 16.10.2014 mit der Commercium Immobilien- und Beteiligungs-GmbH mit dem Sitz in München ist durch Kündigung und Aufhebung zum Ablauf des 31.03.2018 beendet.
2018-12-04: Geschäftsführer: Dr. Zöller, Jürgen, Würzburg, *07.03.1962, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat am 27.11.2018 mit der DCC Germany Holding GmbH mit dem Sitz in Würzburg als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 27.11.2018 zugestimmt.
2021-08-26: Die Senlogas GmbH mit dem Sitz in Köln ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-12-15: Die GasTrans-Fair Transport und Logistik GmbH mit dem Sitz in Köln und die Top Gas Flüssiggas Handel GmbH mit dem Sitz in Herten (Amtsgericht Recklinghausen HRB 4144) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.12.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.