2008-09-25: Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Pohler, Matthias, Meißen OT Winkwitz, *20.04.1970, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vertretung geändert, nun Geschäftsführer: Dr. Unger, Wolf, Auerswalde, *01.07.1946, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2011-08-04: Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Unger, Wolf, Auerswalde, *01.07.1946.
2013-08-08: Die Gesellschafterversammlung vom 30.07.2013 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro, dessen Erhöhung um 1.322,49 EUR auf 32.000,00 EUR und die Änderung der §§ 5 (Stammkapital) und 19 (Bekanntmachungen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 32.000,00 EUR.
2013-12-19: Die Gesellschafterversammlung vom 25.11.2013 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 288.000,00 EUR auf 320.000,00 EUR und die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere in § 5 (Stammkapital), beschlossen. Neues Stammkapital: 320.000,00 EUR.
2017-05-04: Die WUV Holding GmbH mit Sitz in Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz HRB 28263) und die hph Holding GmbH mit Sitz in Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz HRB 28264) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.05.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen sämtlicher Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.