2012-05-18: Neue Geschäftsanschrift: Im Breitspiel 11 c, 69126 Heidelberg. Bestellt als Geschäftsführer: Hanselmann, Albert, Auenstein/Schweiz, *11.01.1958, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Heukäufer, Jürgen, Dipl. Kaufmann, Heidelberg.
2012-10-19: Die Gesellschafterversammlung vom 25.09.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Name und Sitz) und § 7 (Geschäftsführer) beschlossen. Firma geändert; nun: Teledyne LeCroy GmbH. Bestellt als Geschäftsführer: Cibik, Melanie S., Thousand Oaks/USA, *14.11.1959; Main, Susan L., Westlake Village/USA, *16.11.1958, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2012-12-14: Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Geschäftsjahr) beschlossen.
2018-12-07: Die Gesellschafterversammlung vom 21.11.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Der Import und Handel sowie die Herstellung von elektrischen Geräten und Hybrid-Schaltungen sowie alle anderen Tätigkeiten, die geeignet sind, die Geschäftszwecke der Gesellschaft zu fördern; die Entwicklung, die Herstellung, den Vertrieb von und der Handel mit elektronischen und sonstigen Geräten, Anlagen und Systemen für die Hydrographie und auf verwandten Fachgebieten, ferner alle damit im Zusammenhang stehenden nicht genehmigungspflichtigen Geschäfte; den Kauf, Verkauf, Vertrieb, die Entwicklung von Marketing und Geschäft, Wartung, Entwicklung und Herstellung von elektronischen Komponenten und Systemen; sowie Dienstleistungen gegenüber der Teledyne DALSA Inc., Kanada zum Zwecke der technischen Unterstützung und der Verkaufsunterstützung der Teledyne DALSA Inc., insbesondere im Bereich der industriellen, medizinischen und wissenschaftlichen digitalen Bilderfassung.
2019-09-09: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2019 mit Nachtrag vom 30.08.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 14.08.2019 und 30.08.2019 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Teledyne DALSA GmbH", Krailing (Amtsgericht München HRB 109019) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2019 mit Nachtrag vom 30.08.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 14.08.2019 und 30.08.2019 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Teledyne e2v GmbH", Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 69806) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-04-15: Bestellt als Geschäftsführer: Scheuren, Jens, Darmstadt, *25.07.1966, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Hanselmann, Albert, Auenstein/Schweiz / Schweiz, *11.01.1958.
2020-08-07: Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 beschlossen. Firma geändert; nun: Teledyne GmbH. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.06.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.06.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Teledyne Reson GmbH", Bremen (Amtsgericht Bremen HRB 30376 HB) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.