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Telefónica Deutschland GmbH

Casi's, Mediendienstestaatsvertrag, Casis..., Teledienstegesetz, Telefonica
Adresse / Anfahrt
Hülshorstweg 30
33415 Verl
Kontakt
6 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 6 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2006-10-06:
Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Telefónica Deutschland GmbH (früher: INTERKOM Gesellschaft für internationale Kommunikation in der Datenverarbeitung mbH) am 19.09.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.

2006-10-06:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 02.08.2006 mit der INTERKOM Gesellschaft für Internationale Kommunikation in der Datenverarbeitung mbH mit Sitz in München (AG München HRB 108006) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.