2011-07-18: Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Jakob-Schüle-Str. 12, 73655 Plüderhausen. Prokura erloschen: Kronberger, Markus, Schorndorf, *03.05.1970.
2012-08-27: Allgemeine Vertretungsregelung ergänzt: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 10.08.2012 die Kommanditgesellschaft unter der Firma "b2c.tv GmbH & Co KG", Ludwigsburg (Amtsgericht Stuttgart HRA 203146) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2012-09-03: Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 10.08.2012 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "b2c.tv Verwaltungs-GmbH", Ludwigsburg (Amtsgericht Stuttgart HRB 207110) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.