2008-10-02: Nicht mehr Geschäftsführer: Aust, Markus Friedrich.
2009-09-07: Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und § 2 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung von Firma und Gegenstand beschlossen. Neue Firma: TelevisorTroika GmbH. Geschäftsanschrift: Trajanstr. 27, 50678 Köln. Neuer Unternehmensgegenstand: die Erbringung von Dienstleistungen für Medien, insbesondere die Entwicklung, die Produktion, der Vertrieb und die Durchführung von Film-, TV- und Radioproduktionen sowie gleichartige Aktivitäten in artverwandten Medien, darüber hinaus die Durchführung von Kunst- und Kulturveranstaltungen sowie der Öffentlichkeits- und Marketingarbeit in diesem Bereich, schließlich die Erstellung, die Produktion und der Vertrieb von Drucksachen sowie Ton- und Bildträgern aller Art und Betreuung von Künstlern in allen Kulturbereichen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2009 mit der Troika Entertainment GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgerichts Köln, HRB 32130) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-08-29: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.08.2017 mit der Troika Dokumentarfilm GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 34614) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.