2014-07-24: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.07.2014. Geschäftsanschrift: Jahnstraße 34, 80469 München . Gegenstand des Unternehmens: Herstellung von Filmen und sonstigen audiovisuellen Produkten beliebiger Art sowie die Durchführung aller damit zusammenhängender Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Fina, Solveig, Berlin, *25.03.1982; Sasse, Helge, Berlin, *16.08.1956, jeweils einzelvertretungsberechtigt.
2014-11-20: Die Gesellschafterversammlung vom 11.11.2014 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Tempest Film Produktion und Verleih GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Entwicklung, Herstellung, Verleih und sonstige Auswertungsformen von Filmen und sonstigen audiovisuellen Produktionen beliebiger Art sowie Durchführung aller damit zusammenhängender Geschäfte.
2016-06-11: Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Sasse, Helge, München, *16.08.1956, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-08-15: Die HTBRB Filmproduktionsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Köln ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.07.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-08-21: Die Tempest Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in München ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.07.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.