2007-12-20: geändert, nun: Neue Firma: Tenbrink GmbH & Co. KG Immobilienverwaltung. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Tenbrink Verwaltungs GmbH, Münster (Münster HRB 11233). Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Tenbrink, Otger, Münster, *18.12.1938.
2018-10-30: Änderung zur Geschäftsanschrift: Scheibenstraße 82, 48153 Münster.
2019-02-21: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.12.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.12.2018 mit der PVM Personalverwaltung Münster GmbH & Co. KG mit Sitz in Münster, (Amtsgericht Münster, HR A 8798) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.