2010-11-18: Tennis - Sport - Club Dorsten 1956 e.V., Dorsten ( Dorsten). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 30.05.2010 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.04.2010 mit dem TTV Barkenberg 80 e.V. mit Sitz in Dorsten (Amtsgericht Gelsenkirchen VR 13395) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.