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Tennis-Club Blau-Weiß Meckenheim e.V.

Kartenservice, Roshans, Rosenstadt..., Tomburg, TCBWM, Spielpartner
Adresse / Anfahrt
Am Tennisplatz 29
53340 Meckenheim
1x Adresse:

Am Tennisplatz 6
53340 Meckenheim


Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2013-10-28:
Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 02.09.2013 mit dem TC Tomburg Wormersdorf e.V. mit Sitz in Rheinbach (Amtsgericht Bonn VR 12244) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2014-06-25:
Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.03.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 07.03.2014 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.03.2014 mit dem Meckenheimer Tennisclub Am Wiesenpfad e.V. mit Sitz in Meckenheim (Amtsgericht Bonn VR 12295) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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