2007-05-09: Der Verein ist verschmolzen im Wege der Aufnahme durch Übertragung des Vermögens des übertragenden Tennisverein Grün-Weiß Verne e.V. mit Sitz in Salzkotten-Verne (Amtsgericht Paderborn - VR 848) aufgrund des Verschmelzungsvertrag vom 04.12.2006 und Zustimmungsbeschlüsse beider Vereine vom 12.01.2007 und 01.03.2007. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.