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Tentamus Group GmbH

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An der Industriebahn 5
13088 Berlin
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10x HR-Bekanntmachungen:

2012-04-16:
Firma: Tentamus Group GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Bergstraße 68, 10115 Berlin Gegenstand: Der Erwerb, das Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen an Unternehmen im In- und im Ausland, die in den nachfolgend definierten Branchen tätig sind, Forschungs-, Prüf-, Überwachungs-, Zertifizierungs-, Beratungs-, und Begutachtungstätigkeiten auf den Gebieten Lebensmittel, Futtermittel, Agrarrohstoffe, Tabakwaren, Kosmetika, Pharmazeutika und Bedarfsgegenständen sowie des dazugehörigen Verpackungsmaterials sowie aller damit in Zusammenhang stehender Maßnahmen - im eigenen Namen. Des Weiteren die Erbringung von Managementleistungen an die Beteiligungsunternehmen und aller sonstiger damit in Zusammenhang stehender Dienstleistungen (Führungs- und Funktionsholding). Stamm- bzw. Grundkapital: 62.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Bilgic, Abgar, *27.08.1980, Bebra; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 08.11.2011 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.02.2012 ist der Sitz der Gesellschaft von München (Amtsgericht München, HRB 195323) nach Berlin verlegt und der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst.. Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 14.11.2011.

2012-05-11:
Änderung zu Nr. 1:; Eintragung laufende Nummer 1 von Amts wegen berichtigt:; Geschäftsführer:; Bilgic, Abgar; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen.

2013-02-04:
Geschäftsführer:; 2. Dr. Zoller, Jochen, *12.01.1971, Krailing; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen.

2014-05-05:
Änderung zu Nr. 1: nun: Geschäftsführer: Bilgic, Abgar, *27.08.1980, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Änderung zu Nr. 2: nun: Geschäftsführer: Dr. Zoller, Jochen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen

2015-04-30:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: An der Industriebahn 5, 13088 Berlin

2015-12-03:
Änderung zu Nr. 1: infolge Namensänderung nunmehr; Geschäftsführer: Barseyten, Abgar, *27.08.1980, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen

2021-09-21:
Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.09.2021 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 .

2021-10-18:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.10.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Tentamus Analytics GmbH mit dem Sitz in Berlin (AG Charlottenburg, HRB 140314) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2021-10-29:
Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.10.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Aqua AcquiCo GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg, HRB 169432) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2021-11-02:
Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 29.10.2021 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Hamburg, HRB 169432) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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