2008-09-19: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 26.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2008 Teile des Vermögens der Tepass u. Seiz KG mit Sitz in Schwelm (Amtsgericht Hagen, HRA 4299) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-10-17: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 08.10.2008 wirksam geworden.
2011-11-11: Zweigniederlassung errichtet unter Firma: Nutzfahrzeug Zentrum Tepass + Seiz Zweigniederlassung der Autohaus Tepass + Seiz GmbH + Co. KG, 58332 Schwelm, Geschäftsanschrift: Talstraße 40, 58332 Schwelm.
2019-10-02: Firma geändert in: Neue Firma: Tepass Schwelm GmbH + Co. KG. Nach Änderung der Firma weiterhin Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Talstraße 40, 58332 Schwelm, 58332 Schwelm, Geschäftsanschrift: Talstraße 40, 58332 Schwelm. Nach Firmenänderung weiterhin Persönlich haftender Gesellschafter: Tepass Schwelm Verwaltungs GmbH, Schwelm .