2019-12-12: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.11.2019. Geschäftsanschrift: Kohlschied 4, 56130 Bad Ems. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist Verkauf, Montage, Wartung und Reparatur von Kälte- und Klimaanlagen und Industrieanlagen sowie Kompletteinrichtung von Gastätten und Kühlhäusern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Tepfer, Nikita, Nassau, *14.02.1987, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-12-30: Neues Stammkapital: 25.100,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 20.12.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.12.2019 die Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Nikita Tepfer, 56377 Nassau, geb. 14.02.1987 unter der Firma Tepfer Kälte+Klimatechnik e.K. mit Sitz in Bad Ems (Amtsgericht Koblenz, HRA 22119) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR auf nunmehr 25.100,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Nikita Tepfer, 56377 Nassau, geb. 14.02.1987 unter der Firma Tepfer Kälte+ Klimatechnik e.K. in 561320 Bad Ems (AG Koblenz, HRA 22119) betriebenen Unternehmens beschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.