2012-02-06: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.01.2012. Geschäftsanschrift: Marktplatz 11, 28844 Weyhe. Gegenstand: Planung und Organisation von Reisen weltweit. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Wolfermann, Kai, Schwarme, *20.09.1972, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2012-07-16: Die Gesellschafterversammlung vom 15.05.2012 hat zum Zwecke der Übernahme des einzelkaufmännischen Unternehmens TerraVista e.K. in Weyhe (Amtsgericht Walsrode HRA 201828) im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Stammkapital und Stammeinlagen) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Stammkapital nun: 25.100,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 15.05.2012 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 19.06.2012 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Kai Wolfermann, geb. am 20.09.1972 unter der Firma TerraVista e.K. in Weyhe (Amtsgericht Walsrode HRA 201828) betriebenen Unternehmens im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme übernommen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 13.07.2012 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.