2021-10-18: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.09.2021. Geschäftsanschrift: Am Bahnhof 20, 31515 Wunstorf. Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Tessmer, Torsten, Hagenburg, *08.05.1966, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-12-29: Die Gesellschafterversammlungen vom 07.12.2021 und 23.12.2021 haben eine Änderung des Gesellschaftsvertrags in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma, in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen der Tessmer & Sohn Straßenbaugesellschaft mbH, nunmehr firmierend unter Tessmer Beteiligungsgesellschaft mbH (Amtsgericht Hannover HRB 110170) im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Neue Firma: Tessmer & Sohn Staßenbaugesellschaft mbH. Die Durchführung von Pflaster-, Erd- und Kanalisationsarbeiten, Tankstellenbau, sowie Straßen- und Gewerbebau. 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 07.12.2021 nebst Nachtrag vom 23.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.12.2021 und 23.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.12.2021 und 23.12.2021 einen Teil des Vermögens (operativer Geschäftsbetrieb) der Tessmer & Sohn Straßenbaugesellschaft mbH mit Sitz in Wunstorf, nunmehr firmierend unter Tessmer Beteiligungsgesellschaft mbH (Amtsgericht Hannover HRB 110170) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2022-03-07: Firma von Amts wegen berichtigt, nun: Tessmer & Sohn Straßenbaugesellschaft mbH.