2006-12-22: Texmer GmbH & Co. KG, Neuhof (Kasseler Str. 1 a, 36119 Neuhof, Herstellung, Handel und Vertrieb von Textilmaschinen sowie Ersatzteilen für Textilmaschinen und auch Verkauf von Waren aller Art, die nicht textilgebunden sind, sowie Beteiligung des Unternehmens an Unternehmen anderer Art.). Kommanditgesellschaft. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftende Gesellschafterin: Hahner Verwaltungs GmbH, Petersberg (Amtsgericht Fulda HRB 2044). Einzelprokura: Fleck, Lothar, Hofbieber, *21.11.1967. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Texmer Textilmaschinenersatzteile Vertriebs- u. Produktions GmbH mit dem Sitz in Neuhof (Amtsgericht Fulda HRB 672). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.