2007-08-22: Thüringer Papierwarenfabrik C. Schröter GmbH & Co. KG, Mühlhausen (Thomas-Müntzer-Straße 28, 99974 Mühlhausen/Thüringen). Gesamtprokura gemeinsam mit zwei weiteren Prokuristen: Fritzlar, Doreen, Katharinenberg OT Diedorf, *07.03.1975; Heinemann, Mario, Mühlhausen, *17.04.1967; Pyka, Doreen, Bad Langensalza, *31.01.1982.
2008-11-05: Thüringer Papierwarenfabrik C. Schröter GmbH & Co. KG, Mühlhausen, (Thomas-Müntzer-Straße 28, 99974 Mühlhausen/Thüringen).Die Druck und Verlag Mühlhausen GmbH mit dem Sitz in Mühlhausen (Amtsgericht Jena HRB 401507) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-11-05: Die Druck und Verlag Mühlhausen GmbH mit dem Sitz in Mühlhausen (Amtsgericht Jena HRB 401507) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.