2010-01-19: Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 15.04.1992 mit der Einzelfirma Konrad Ulbricht Grundstücksverwaltung e.K. mit dem Sitz in Fremdingen (Amtsgericht Augsburg HRA 12125) ist durch Aufhebung zum 31.12.2009 beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht worden ist, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.