2008-06-16: The Cereal Club KG, Hamburg (Bundesstr. 93, 20144 Hamburg, Der Verkauf und Vertrieb von individuellen Müsli- und Cerealienmischungen, auch im Internet.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Halwani, Sascha, Hamburg, *03.11.1976.
2012-05-11: Änderung zur Geschäftsanschrift: Leverkusenstr. 1-3, 22761 Hamburg.
2012-05-29: Der Name lautet richtig: Persönlich haftender Gesellschafter: Halwani, Sacha, Hamburg, *03.11.1976.
2014-01-30: Neue Firma: The Cereal Club e.K. Änderung zur Geschäftsanschrift: Stresemannstraße 150, 22769 Hamburg. Nunmehr Inhaber: Khal Id Halwani, Sacha, Hamburg, *03.11.1976. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Sacha Khal Id Halwani ist nunmehr Alleininhaber. Die Firma ist geändert.
2014-02-05: Geändert, nun Einzelkaufmann.
2019-08-23: Nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 02.08.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 02.08.2019 ist das Unternehmen aus dem Vermögen des Inhabers im Wege der Umwandlung ausgegliedert und als Gesamtheit auf die Cereal Club GmbH mit Sitz in Hamburg übertragen worden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.