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The Curious Minds Agency GmbH

Adresse / Anfahrt
Scheideweg 34c
20253 Hamburg
Kontakt
6 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 6 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2019-09-30:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.09.2019. Geschäftsanschrift: Scheideweg 34 c, 20253 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Literaturagentur, die Betreuung von Schriftstellerinnen und Schriftstellern, die Vermittlung derer Werke an Verlage oder andere Medienunternehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Tallack, Peter, Hamburg, *01.07.1966, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-11-11:
Die Gesellschaft hat gemäß § 122d UmwG den Entwurf eines Verschmelzungsplans vom 28.10.2019 bei dem Handelsregister eingereicht: 1. An der Verschmelzung sind folgende Rechtsträger beteiligt: a) THE SCIENCE FACTORY LIMITED, eine englische Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Steyning, West Sussex, Vereinigtes Königreich, eingetragen beim Registrar of Companies for England and Wales, Companies House, Cardiff, Vereinigtes Königreich, unter Company Nr. 6498410, als übertragende Rechtsträgerin; b) The Curious Minds Agency GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg, unter Registernummer HRB 159242, als übernehmende Rechtsträgerin. 2. Die an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sind in den folgenden Registern eingetragen: a) Die THE SCIENCE FACTORY LIMITED, die übertragende Rechtsträgerin, ist im Registrar of Companies for England and Wales, Companies House, Cardiff, Vereinigtes Königreich, unter Company Nr. 6498410 eingetragen. b) Die The Curious Minds Agency GmbH, die aufnehmende Rechtsträgerin, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter Registernummer HRB 159242 eingetragen. 3. Rechte von Minderheitsgesellschaftern und Gläubigern a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht. Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft können gemäß § 122a Abs. 2 iVm § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der The Curious Minds Agency GmbH unter deren Geschäftsanschrift Scheideweg 34c, 20253 Hamburg, geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG. Anspruchsinhalt kann jeglicher Vermögenswert sein, zB die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis bestehen kann. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht kein Recht zu, Sicherheitsleistung zu verlangen. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser derart zu beschreiben, dass eine Individualisierung durch die Gesellschaft ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden The Curious Minds Agency GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht. b) Gläubigerrechte nach englischem Recht Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (THE SCIENCE FACTORY LIMITED) kann gemäß Reg. 11 und 14 The Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007 (im Folgenden kurz "CCBMR") die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen. c) Rechte der Minderheitsgesellschafter Bei der vorliegenden Verschmelzung einer 100 %-igen Schwestergesellschaft eines einheitlichen Alleingesellschafters, Peter Tallack, existieren keine Minderheitsgesellschafter. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich. Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der The Curious Minds Agency GmbH angefordert werden.

2021-08-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 16.08.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR beschlossen. 26.000,00 EUR.

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