2012-05-25: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.04.2012. Geschäftsanschrift: Friesenstraße 50, 50670 Köln. Gegenstand: die Beratung von Unternehmen im Bereich Design und Markenarchitektur sowie damit zusammenhängende Implementierung und weitere Serviceleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Talmon, Silvia Margret, Köln, *04.04.1975, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-03-05: Änderung zur Geschäftsanschrift: Bismarckstraße 50, 50672 Köln.
2019-08-30: Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs.1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Ferner wurde eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: The Retail Experience GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: die Beratung von Unternehmen im Bereich Design, Innenarchitekten und Marketing, die damit zusammenhängenden Planungsleistungen, sowie die Weiterbildung im Bereich Retail. Bestellt als Geschäftsführer: Sondermann, Hanna, Köln, *29.06.1981, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2019 mit der R.e.a.d. Bildungs GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 79902) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-06-03: Nicht mehr Geschäftsführer: Sondermann, Hanna, Köln, *29.06.1981.