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The Tea Company GmbH & Co. KG

Export/Import, Teehandel, Rainforest..., Geschlechter, Fairtrade, Teataster, Tee Export/Import, Verpackungskonzepte, GfRS, Kräutertee
Adresse / Anfahrt
Werner-von-Siemens-Straße 14
21629 Neu Wulmstorf
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2017-08-15:
Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Werner-von-Siemens-Straße 14, 21629 Neu Wulmstorf. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: The Tea Company Verwaltungs GmbH, Neu Wulmstorf (Amtsgericht Tostedt HRB 206249), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-08-31:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 21.08.2017 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 21.08.2017 das von dem Einzelkaufmann Frank Pauls, Neu Wulmstorf, geb. 12.08.1966, unter der Firma Frank Pauls e.K. The Tea Company in Neu Wulmstorf betriebene Unternehmen als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit Eintragung vom heutigen Tag auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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