2017-02-23: Der Verein "Die Brücke, Beratungs- und Therapiezentrum e.V." mit Sitz in Hamburg (AG. Hamburg VR 10958) ist als übertragender Verein nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.11.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse der Mitgliederversammlungen der beteiligten Vereine vom 29.11.2016 mit dem übernehmenden Verein "therapiehilfe e.V." verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.