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Therapiezentrum Carlo Tabacchi GmbH

Physiotherapie, ErgotherapeutIn, Trainingstherapie..., Logopädie, EAP, Primärprävention, Kiefergelenkstherapie, Kindertherapie, Bestellsystem
Adresse / Anfahrt
Einbrunger Straße 66
40489 Düsseldorf
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2013-03-26:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.12.2012. Geschäftsanschrift: Einbrunger Str. 66, 40489 Düsseldorf. Gegenstand: Der Betrieb eines interdisziplenären Therapie- und Rehabilitationzentrums für Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie, EAP - Erweiterte ambulante Physiotherapie der berufsgenossenschaftlichen Unfallversicherungsträger -, Prävention, betriebliche Gesundheitsförderung und Rehabilitations- und Gesundheitssport. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Tabacchi, Carlo, Ratingen, *27.06.1960, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2013-08-27:
Die Gesellschafterversammlung vom 17.07.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR beschlossen. 30.000,00 EUR.

2019-07-01:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.05.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.05.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der KiTZ-Kindertherapiezentrum Düsseldorf GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 41313) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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