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Alten- und Pflegeheim Theresianum gemeinnützige GmbH

Pflegeberufe, Altenheim, Spendenprojekt..., Browsersitzung, Verbundes, TGE, Pflegekonzept
Adresse / Anfahrt
Kirchstraße 27
82256 Fürstenfeldbruck
Kontakt
13 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 13 Mitarbeiter
Gründung 1859
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2008-03-05:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Beck, Maria, gen. Schwester Marie Petra, Neumarkt, *27.03.1944.

2008-11-12:
Geschäftsanschrift: Kirchstr. 27, 82256 Fürstenfeldbruck. Einzelprokura: Wolf, Birgit, Geltendorf, *31.07.1957.

2010-11-24:
Die Gesellschafterversammlung vom 24.09.2010 hat die Änderung der §§ 1 (Gesellschafter), 2 (Gegenstand), 3 (Gemeinnützigkeit) und 5 (Stammeinlagen) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Fördern der Altenhilfe, der Wohlfahrtspflege und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen durch die Erbringung von ambulanten Pflege- und Betreuungsleistungen an hilfsbedürftige Personen, insbesondere das Betreiben des Alten- und Pflegeheims Theresianum in Fürstenfeldbruck auf der Grundlage eines christlichen Menschenbildes und gemäß der Leitlinien und des Trägerleitbildes der Kongregation der Schwestern vom Göttlichen Erlöser (Niederbronner Schwestern) mit allen in Verbindung stehenden Geschäften.

2013-11-27:
Die Gesellschafterversammlung vom 30.10.2013 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Fördern der Altenhilfe, der Wohlfahrtspflege und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen durch die Erbringung von ambulanten Pflege- und Betreuungsleistungen an hilfsbedürftige Personen, insbesondere das Betreiben des Alten- und Pflegeheims Theresianum in Fürstenfeldbruck auf der Grundlage eines christlichen Menschenbildes und gemäß der Leitlinien und des Trägerleitbildes der Kongregation der Schwestern vom Göttlichen Erlöser (Niederbronner Schwestern) mit allen in Verbindung stehenden Geschäften. Die von der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz am 20. Juni 2011 verabschiedete Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse wird in der vom Bischof der jeweiligen Diözese veröffentlichten Fassung übernommen.

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