2011-09-21: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.05.1968. Die Gesellschafterversammlung vom 08.08.2011 hat die Änderung des § 1 (Sitz, bisher Pforzheim, Amtsgericht Mannheim HRB 500220) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Geschäftsanschrift: Salzstr. 11, 99706 Sondershausen. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von elektrischen und elektronischen Geräten. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Erzeugnisse gleicher oder ähnlicher Art herzustellen, zu erwerben und zu vertreiben. Stammkapital: 1.050.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hofsaess, Marcel, Pforzheim, *21.07.1965, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2011-10-12: Personenbezogene Daten berichtigt, nun: Geschäftsführer: Hofsäß, Marcel, Pforzheim, *21.07.1965, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2011-12-14: Die ellipson electric GmbH mit dem Sitz in Pforzheim (Amtsgericht Mannheim HRB 700679) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.11.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2012-12-19: Die Thermik Thüringen GmbH mit dem Sitz in Sondershausen (Amtsgericht Jena HRB 400170) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.11.2012 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2012-12-19: Die Gesellschafterversammlung vom 27.11.2012 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 425,00 EUR auf 1.050.425,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Thermik Thüringen GmbH mit dem Sitz in Sondershausen und die Änderung des Abschnitts 3.1 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 1.050.425,00 EUR. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.