2010-03-23: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.02.2002, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 22.01.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in I. (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Hildesheim (bisher Amtsgericht Hildesheim HRB 3394) nach Hannover und die Firmenänderung, die Änderung des Gesellschaftsvertrages in II. (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes, die Änderung des Gesellschaftsvertrages in III. (Stammkapital, Stammeinlage) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR sowie insgesamt die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Geschäftsanschrift: Hildesheimer Str. 393, 30519 Hannover. Gegenstand: die Planung, die Herstellung, der Vertrieb und der Einbau haus- und versorgungstechnischen Anlagen aller Art. Beteiligung an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Rudzka, Mirko, Schellerten, *24.01.1968. Bestellt als Geschäftsführer: Neumann, Udo, Hannover, *20.12.1940, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Dipl.-Ing. Daume, Nikolaus Hubert, Duderstadt, *28.11.1958; Dodt, Beatrix, Neuendorf, *02.10.1970; Gonzalez Salcedo, Michael, Garbsen, *30.10.1963.
2012-03-14: Bestellt als Geschäftsführer: Rhode, Jürgen, Pattensen, *03.01.1963, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Neumann, Udo, Hannover, *20.12.1940.
2012-08-21: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.03.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tage mit der TeHaPlan GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 205054) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2012-09-04: Die Gesellschafterversammlung vom 05.03.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziff. I (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: TeHaPlan GmbH.
2014-09-17: Die Gesellschafterversammlung vom 30.06.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Thies Gebäudetechnik GmbH. Nicht mehr Geschäftsführer: Rhode, Jürgen, Pattensen, *03.01.1963. Bestellt als Geschäftsführer: Briegel, Matthias, Salzgitter, *04.12.1969, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.06.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.06.2014 mit der Thies Gebäudetechnik GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 8710) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.