2021-12-28: Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie deren jeweilige Geschäftsführer sind im Verhältnis zur Kommanditgesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Persönlich haftender Gesellschafter: Buhr Verwaltungs GmbH, Hasloh (Amtsgericht Pinneberg, HRB 16387 PI); Rechtsform: Kommanditgesellschaft.
2022-01-27: Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 13.12.2021 das aus dem Vermögen des Inhabers ausgegliederte einzelkaufmännische Unternehmen "Maler- und Lackiermeister Thomas Buhr e.K., Inh. Thomas Buhr" mit Niederlassung in Hasloh (Amtsgericht Pinneberg, HRA 9182 PI) im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme als Ganzes übernommen.
Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.