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Thomas Henry Holding GmbH & Co. KG

Lokales Unternehmen
Adresse / Anfahrt
Bessemerstraße 22
12103 Berlin
Kontakt
17 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 17 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2010-07-16:
Thomas Henry GmbH & Co. KG, Berlin, Wikingerufer 7, 10555 Berlin, (Gegenstand: Herstellen und Abfüllen von und dem Handel mit Getränken, inbesondere unter der Bezeichnung "Thomas Henry" .). Firma: Thomas Henry GmbH & Co. KG Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Wikingerufer 7, 10555 Berlin Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Persönlich haftender Gesellschafter:; 1. Thomas Henry Verwaltungs GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 127665 B); mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Begugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Kommanditgesellschaft.

2013-04-02:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Bessemerstraße 2 - 14, 12103 Berlin.

2014-06-30:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Bessemerstraße 22, 12103 Berlin

2020-12-15:
Firma: Geändert, nun: Thomas Henry Holding GmbH & Co. KG

2020-12-17:
Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 01.12.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 01.12.2020 ihr Vermögen teilweise als Gesamtheit auf die Thomas Henry GmbH mit Sitz in Berlin übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.