2016-06-10: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.05.2016. Geschäftsanschrift: Im Felde 1, 29690 Essel. Gegenstand: Durchführung von Maler- und Lackierarbeiten sowie der Betrieb eines Malereifachgeschäftes. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kosiol, Thomas, Buchholz, *12.09.1982, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-10-26: Thomas Kosiol Malermeisterbetrieb GmbH. 25.100,00 EUR. Die Gesellschafterversammlung hat am 24.08.2016 beschlossen, dass Stammkapital um EUR 100,00 auf EUR 25.100,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) zu ändern. Die Stammkapitalerhöhung erfolgt zum Zwecke der Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens in Firma Thomas Kosiol Malermeisterbetrieb e. K. mit Niederlassung in Essel (Amtsgericht Walsrode HRA 203135) Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
2016-10-26: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 24.08.2016 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2016 das von dem Einzelkaufmann Thomas Kosiol, 12.09.1982 unter der Firma Thomas Kosiol Malermeisterbetrieb e. K. in Essel betriebene Unternehmen als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wurde wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am heutigen Tag. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.