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Thomas Menzel GmbH

GaLaBau, Mustergartenanlage, Lichtzauber..., Gestaltung Privatgärten, Ihr Komplettanbieter, Steinarbeiten, Schwimmteiche, Outdoorküchen, Gartenplanung, Wasserspiele
Adresse / Anfahrt
Groß Lessen 75a
27232 Sulingen
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2 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2018-08-30:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.05.2018. Geschäftsanschrift: Wesenstedt 51, 27248 Ehrenburg. Gegenstand: Die Bearbeitung, der Handel und der Verkauf von metallverarbeiteten Gegenständen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Nullmeyer, Britta, Mellinghausen, *22.10.1955; Nullmeyer, Timo, Freistatt, *30.08.1979; Nullmeyer, Florian, Sulingen, *27.08.1986, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 30.05.2018 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.05.2018 das von der Einzelkauffrau Britta Nullmeyer, 22.10.1955 unter der Firma Reinhard Nullmeyer Metallverarbeitung e. K. mit Niederlassung in Ehrenburg betriebene Unternehmen im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wurde wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am heutigen Tag. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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