Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Thomas Pützstück GmbH

Pütztstück, Rhein-Sieg-Kreis, Heizungsneubau..., Wohnraumlüftung, Badneubau
Adresse / Anfahrt
Am Bahnhof 24
53757 Sankt Augustin
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2011-08-01:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Am Bahnhof 24, 53757 Sankt Augustin. Gegenstand des Unternehmens ist a) die Erbringung von sämtlichen Handwerksleistungen im Bereich Heizung und Sanitär sowie aller damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen; b) die Installation von Anlagen betreffend erneuerbarer Energien sowie die Erbringung aller damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen insbesondere auch als Contractor; c) der Verkauf von Energie insbesondere Strom. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Pützstück, Thomas, Sankt Augustin, *12.11.1973, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von Herrn Thomas Pützstück, Sankt Augustin, * 12.11.1973, als Inhaber unter der Firma Pützstück Heizung + Sanitär e.K., Sankt Augustin (Amtsgericht Siegburg, HRA 5354 ) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 30.06.2011. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2011-08-01:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 13.07.2011 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing