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Thomas Samulski GmbH

Metallverarbeitung, Facharbeiteranteil, Tausendstel Millimeter..., Betriebsgröße
Adresse / Anfahrt
Lindgesfeld 10
42653 Solingen
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2013-01-03:
Einzelprokura: Samulski, Simone, Solingen, *19.09.1968.

2019-05-10:
Die Gesellschafterversammlung hat am 08.04.2019 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in Ziffer 3.1 (Stammkapital) zu ändern. Ferner wurde eine Änderung in Ziffer 13.1 (Stimmrecht) beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.

2019-08-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 09.07.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 3.1 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 30.665,00 EUR auf 56.665,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung zur Aufnahme des Unternehmens Thomas Samulski e.K., Solingen (Amtsgericht Wuppertal, HRA 24877) beschlossen. Neues Stammkapital: 56.665,00 EUR.

2019-08-23:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 09.07.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.07.2019 das Unternehmen Thomas Samulski e.K. mit Sitz in Solingen (Amtsgericht Wuppertal, HRA 24877) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung aus dem Vermögen des Inhabers übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-09-09:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 28.08.2019 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.