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Thomes GmbH

Heimwerkerartikel, Möbeluntersetzer, Wäscheleinen..., Möbelgleiter, Zahnstocher, Saugnapf, Haushaltsartikel, Beschriften, Fliegengitter, Rücksendeetiketten
Adresse / Anfahrt
Burgsteinfurter Damm 83
48485 Neuenkirchen
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2020-07-10:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.07.2020. Geschäftsanschrift: Burgsteinfurter Damm 83, 48485 Neuenkirchen. Gegenstand: Der Einzel- und Großhandel, Herstellung und Verarbeitung von Heimwerker- und Haushaltsbedarf. Ferner hat die Gesellschaft die Beteiligung an anderen Unternehmen mit einem verwandten Unternehmenszweck sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung zum Gegenstand. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Bruns, Frederic, Rheda-Wiedenbrück, *22.11.1990, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Bruns, Frederic, Rheda-Wiedenbrück, *22.11.1990, unter der Firma Thomes e.K. in Neuenkirchen betriebenen Unternehmens als Gesamtheit nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 03.07.2020. Die Eintragung wurde wirksam mit Eintragung der Ausgliederung in das Register des übertragenden Rechtsträgers am 09.07.2020. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.