2010-09-27: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.08.2010. Geschäftsanschrift: Bussardweg 9, 63322 Rödermark. Gegenstand: die Verwaltung und Mehrung des eigenen Vermögens, insbesondere durch den Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmennsbeteiligungen und Immobilien, sowie das Erbringen von Dienstleistungen in Zusammenhang mit Unternehmensbeteiligungen und Immobilien sowie die allgemeine Unternehmensberatung, jeweils soweit nicht erlaubnispflichtig. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Witzel, Gerit, Rödermark, *26.10.1964, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2011-06-06: Nicht mehr Geschäftsführer: Witzel, Gerit, Rödermark, *26.10.1964. Bestellt als Geschäftsführer: Witzel, Rainer, Rödermark, *19.04.1964, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2012-03-27: Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2011 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 50,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen. Ferner wurde § 7 (Gesellschafterversammlung und Gesellschafterbeschlüsse) geändert. Neues Stammkapital: 25.050,00 EUR.
2012-08-27: Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Im Brückengarten 27, 63322 Rödermark.
2013-08-21: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.07.2013 mit der Captiva GP UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Rödermak (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 45610) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.