2009-12-28: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.09.2009. Geschäftsanschrift: Im Tannenbusch 3, 53119 Bonn. Gegenstand: ist die Wirtschaftsberatung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hübschmann, Thorsten, Alfter, *25.02.1968, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-12-27: Änderung zur Geschäftsanschrift: Bornheimer Straße 127, 53119 Bonn.
2022-01-28: Die Gesellschafterversammlung vom 27.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der a tempo & Satz Verlag GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn, HRB 17069) beschlossen. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR.
2022-01-28: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.12.2021 mit der a tempo Satz & Verlag GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn, HRB 17069) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.