2014-06-20: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.06.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers jeweils vom 09.06.2014 mit der West-Automaten Betriebsgesellschaft mbH mit Sitz in Troisdorf (Amtsgericht Siegburg, HRB 4156) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-01-29: Die Gesellschafterversammlung vom 19.01.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Betrieb von Spiel-, Freizeit- und Unterhaltungsbetrieben, insbesondere Spielhallen mit Geldspielgeräten, Unterhaltungsspielgeräten sowie Waren- und Dienstleistungsautomaten, der Handel mit solchen Geräten und Automaten, die An- und Verpachtung sowie die An- und Vermietung von Ladenlokalen und die Durchführung von Veranstaltungen im Bereich Sport, Musik und Events.